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Hexenverfolgung
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Eichsfeld · Donnerstag 02 Mai 2024
Tags: MittelalterHexenverfolgung
Johann Matthäus Meyfart (1590 in Jena - 1642 in Erfurt) war deutscher, lutherischer Theologe, Pädagoge und Rhetoriker. Er gilt als aktiver Kämpfer gegen die Hexenverfolgung und schrieb:

„Ich erzittere fast an meinen Gliedern/wann ich in meinen Sinnen heimlich nachforsche/wie doch den Armen/daß in ihrem Gewissen der Vnschuld versichert seyn/zu Gemüthe gehe. Wenn sie auff den abschewlichen Platz komen/schauen die vnzehlbare Menge des zulauffenden Volks/hören das Schreyen der Pferde/vnd das Schnauben der Peiniger/sehen den Pfahl eingegraben/die Ketten angeschlagen/die Kohlen angeschüret/das Holtz vmb geleget/das Stroh eingemischt/ die Schwefelbäsen verfertiget/die Zündbüschel gefasset. Zumal auch weil oftmals bey wann ich in meinen Sinnen heimlich nachforsche/wie doch den Armen/daß in ihrem Abholung Bekleidungen vnd Hinrichtungen der verurteilten Personen/schlechte Priester vnd Mönche sich befinden/welche wenig studiret/viel weniger erfahren. . . Es steht schlecht/wenn die Regenten blind seyn/vnd die Prediger vbel sehen. . .“.

Die „Constitutio Criminalis Carolina“ ist die Peinliche Gerichts- oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. aus dem Jahre 1532. Sie gilt als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch.



Quelle: Wolfgang Trappe: „Alt-Worbis“ – 1989 - Bild: Holzschnitt aus der Karolina 1571


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